Die Buchung von Reise,-Tainingsleistungen von Schwimmen-Trainingslager (im folgenden ST) erfolgt auf Grundlagen der Reise- und
Zahlungsbedienungen.
Für Leistungsbestandteile, die nicht Inhalt des Angebotes (Trainingslagers ) sind ( z.B: Flüge, Versicherungen) gelten die jeweiligen
Geschäftsbedingungen der Leistungsträger.
1. Abschluss des Reisevertrages
Ihre Anmeldung kann schriftlich (per E- Mail oder Fax) oder fernmündlich erfolgen. Die Anmeldung erfolgt durch einen Vereinsvertreter für alle in
der Anmeldung aufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen Sie wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, sofern Sie eine
dahingehende Verpflichtung ausdrücklich übernommen haben. Mit der schriftlichen Bestätigung durch die gewünschten Reiseleistungen durch ST
an Sie kommt der Reisevertrag zustande.
2. Bezahlung
2.1
Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 25 % des Reisepreises pro Person, innerhalb von 14 Tagen zu leisten. Der vollständige
Reisepreis ist 40 Tage vor Abreise fällig, d. h. er muss spätestens zu diesem Zeitpunkt -ohne nochmalige Zahlungsaufforderung- bei uns
eingegangen sein. Die Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt erst mit Bezahlung des Rechnungsbetrages. Die Bahnmiete ist sofort fällig.
2.2
Im Fall der nicht fristgerechten oder vollständigen Zahlung bzw. Anzahlung oder
Restzahlung behält sich ST nach Mahnung mit Fristsetzung vor, den Rücktritt vom
Reisevertrag zu erklären und Schadensersatz entsprechend den Stornosätzen zu verlangen.
2.3
Stornierungsentgelte sind sofort fällig.
2.4
Für Sie im Auftrag , von unserem Partner Dietzenbacher Reisebüro gebuchte Flüge werden separat in Rechnung gestellt, hier gelten die
Bestimmungen der jeweiligen Veranstalter.
3. Leistungen/Preise
3.1
Der Umfang unserer Vertraglichen Leitungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen
a) die auf unseren Internetseiten enthaltenen Angaben
b.)unseren Flyern
c.) die Inhalte unseres für Sie individuell erstellten schriftlichen Angebotes bindend.
Wir behalten uns jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine
Änderung der Angaben auf unseren Internetseiten zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren.
4. Leistungsabweichungen und Preisänderungen
4.1
Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss - aber vor Ihrer
Reise - notwendig werden, nicht zu einem Mangel führen und von uns nicht verschuldet wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht
erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2
Preisänderungen nach Abschluss des Reisevertrages sind nur zulässig, wenn zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages und dem
Reisebeginn ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten
und bei Vertragsabschluss für uns noch nicht vorhersehbar waren. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung
einer wesentlichen Reiseleistung haben wir Ihnen dies unverzüglich, spätestens 21 Tage vor Reiseantritt mitzuteilen. Preiserhöhungen nach diesem
Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung
sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten. Alternativ können Sie eine gleichwertige Reise aus unserem Angebot
verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis aus unserem Angebot anzubieten. Sie haben diese Rechte unverzüglich
nach unserer Erklärung über die Reisepreiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.
5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Das sollten Sie aus Gründen der Beweissicherung in Ihrem Interesse möglichst
schriftlich tun. Maßgeblich ist der Eingang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns. Für die Stornofrist ist der Termin der erstgebuchten Leistung
maßgebend.
5.2
Treten Sie vom Reisevertrag zurück, können wir pro angemeldetem Teilnehmer eine angemessene Entschädigung konkret berechnen oder eine
Entschädigung laut folgender Aufstellung verlangen. Es bleibt Ihnen im Einzelfall unbenommen, die Entstehung eines geringeren Schadens
nachzuweisen.
5.3
Die Entschädigung beträgt: bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises, mindestens jedoch EUR 35,-, ab dem 29. bis 15. Tag vor
Reiseantritt 35%, vom 14. bis 7. Tag vor Reiseantritt 50% und ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 75%. Stornos am Reisetag werden mit 100%
berechnet.
5.4
Wenn Sie umbuchen, also den bestehenden Reisevertrag abändern wollen, müssen wir Ihnen die daraus entstehenden Mehrkosten in Rechnung
stellen. Wir berechnen Ihnen pro Person mindestens EUR 30,-.
5.5
Bis zum Reisebeginn können Sie sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Die Ersatzperson tritt neben Ihnen mit
allen Rechten und Pflichten in den Reisevertrag ein. Wir können den Wechsel in der Person des Reisenden ablehnen, wenn der Dritte den
besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen entgegenstehen.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass ein Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkeit oder der
mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis. Wir werden uns aber bei unserem Leistungsträger um
Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen, es sei denn, es handelt sich lediglich um unerhebliche Leistungen oder der Erstattung stehen
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegen.
7. Kündigung des Reisevertrages
7.1
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt ( z. B. Krieg, Streik, innere Unruhen, Naturkatastrophen)
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen.
7.2
Bei Kündigung wegen höherer Gewalt gemäß § 651j BGB hat der Veranstalter einen Entschädigungsanspruch für die bereits erbrachten
Leistungen, etwaige Rückflugmehrkosten sind zwischen Veranstalter und Reisendem hälftig zu teilen, sonstige Mehrkosten trägt der Reisende
alleine.
7.3
Ist bei der Reiseausschreibung eine Mindestteilnehmerzahl vorgesehen, können wir bei deren Nichterreichung bis 4 Wochen vor dem bestätigten
Abreisetermin den Reisevertrag kündigen. Wir werden Sie in jedem Fall unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der
Reise hiervon in Kenntnis setzen, Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuleiten sowie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich erstatten.
8. Gewährleistung unserer Leistungen
8.1
Wir sind verpflichtet, unsere Leistungen so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften haben und nicht mit Fehlern behaftet sind, die
den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Wir gewährleisten
insbesondere
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
c) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
d) die ordnungsgemäße Einbringung der vereinbarten Leistungen
Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Person.
8.2
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, ist der Reisende verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung
oder der Zentrale in Deutschland, möglichst in Schriftform, zur Kenntnis zu geben. Wir können die Abhilfe verweigern, wenn Sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Abhilfe kann durch uns auch in einer gleichwertigen Ersatzleistung bestehen.
8.3
Unterlassen Sie schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
8.4
Eine Kündigung des Reisevertrages durch Sie wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur zulässig, wenn wir keine
zumutbare Abhilfe leisten, nachdem Sie hierfür eine angemessene Frist gesetzt haben. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe
unmöglich ist, von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch Sie von besonderem Interesse gerechtfertigt ist.
8.5
Ein Austausch der mit der Leistungserfüllung beauftragten und im Angebot genannten Personen behalten wir uns ausdrücklich vor. Die Änderung
geben wir spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt bekannt.
9. Haftungsbeschränkung
9.1
Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf
solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen
Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
9.2
Die vertragliche Haftung auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden von uns weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit wir für einen Ihnen entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
9.3
Für Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Busfahrten) und in der
Reisebeschreibung und Reisebestätigung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haften wir - auch bei Teilnahme unserer
Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen - nicht.
9.4
Das Versendungsrisiko der Reiseunterlagen trägt der Kunde, insbesondere bei nicht fristgerechtem Zahlungseingang.
9.5
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden je Kunde und Reise bis zum 3-fachen Reisepreis. Dem Kunden wird in
diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu
vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung bzw. unserem Leistungsträger zur Kenntnis zu geben. Diese ist
beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Auf Ihr Verlangen hat unsere örtliche Reiseleitung eine Niederschrift über die einzelnen
Beanstandungen anzufertigen. Weitergehende Befugnisse, insbesondere zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen, hat unsere Reiseleitung
bzw. der Leistungsträger nicht. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht vorgesehen, so müssen Beanstandungen unverzüglich dem Leistungsträger bzw.
uns - möglichst schriftlich per Fax oder Email mitgeteilt werden. Kommen Sie Ihren Anzeigeverpflichtungen schuldhaft nicht nach, so stehen Ihnen
Ansprüche auf Minderung nicht zu. Sie erreichen uns zu den üblichen Geschäftszeiten. Bandansagen werden auch samstags registriert.
11. Ausschluss von Ansprüchen
Ihre etwaigen Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadenersatz müssen Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung
der Reise bei uns geltend machen. Das sollte aus Gründen der Beweissicherung möglichst schriftlich erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie
Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert werden.
12. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
Wir stehen dafür ein, deutsche Staatsangehörige über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle
Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Wir haften auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der
Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat. Der
Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der
Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder von Reisenden nicht eingehalten werden oder
sollte ein Visum durch das Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erstellt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reise verhindert ist,
kann der Reiseveranstalter den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.
13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14. Gerichtsstand
Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz
des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland
haben oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des
Reiseveranstalters maßgebend.
15. Flugreisen
Für Flüge, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind, gelten die Bedingungen der jeweiligen Airline.
Der Reisepreis ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen abgesichert, Sicherungsschein durch die R+V, liegt der Bestätigung bei.
Schwimmen-Trainingslager GbR , Eichenweg 5 64859Eppertshausen